Unternehmen in Umstrukturierung : Einleitung
Einer der häufigsten Ursachen einer Umstrukturierung liegt im mangelhaften Zustand des Unternehmens oder einer Abteilung desselben. Unter dieser Annahme ist ein Überraschungseffekt grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Arbeitnehmervertreter der betreffenden Organisation über die Entwicklung der Finanzergebnisse unterrichtet werden über die Wirtschafts- und Finanzinformationen die der Arbeitgeber erteilen muss.
Durch diese Wirtschafts- und Finanzinformationen sollen sich die Arbeitnehmervertreter ein genaueres Bild über die Strategie ihres Unternehmens oder ihrer Abteilung machen können, sowie über die Motivationen und Zielsetzungen der Leitung ihres Unternehmens oder ihrer Abteilung, unter besonderer Rücksichtnahme auf Organisation, Beschäftigung und Personal.
Ferner ist es möglich, dass die unmittelbare Rentabilität des Unternehmens oder einer technischen Betriebseinheit nicht unmittelbar in Gefahr ist, dass aber die langfristigen oder mittelfristigen Perspektiven künftige Schwierigkeiten erahnen lassen, gegen welche die Unternehmensleitung vorbeugende Maßnahmen ergreifen möchte.
Die Ursachen einer Umstrukturierung beschränken sich jedoch nicht auf den mangelhaften Zustand des Untenehmens oder die Schwierigkeiten, mit denen es in Zukunft konfrontiert werden kann; sie können genauso gut Folge strategischer Entscheidungen, wirtschaftlicher Expansion, von Diversifizierung der Unternehmenstätigkeit, Fusion oder Aufspaltung sein... .
In einer solchen Situation benötigen die Mitglieder des Betriebsrates neben den oben erwähnten Wirtschafts- und Finanzinformationen auch eine ganze Reihe von Informationen auf sozialem Gebiet mit denen sie sich ein genaues Bild über die Struktur der Beschäftigung in dem Unternehmen, über seine Entwicklung und über die Beschäftigungsaussichten verschaffen. So muss der Unternehmensleiter oder dessen Stellvertreter dem Betriebsrat die Daten übermitteln, die er für das kommende Dienstjahr über den Geschäftsverlauf im Unternehmen und die Faktoren, die erheblichen Einfluss auf die Beschäftigung haben können, sowie über die diesbezüglichen Folgen auf interne und externe Personalbewegungen erteilen kann.
Zuständige Behörde
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Individuelle Arbeitsbeziehungen
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : rit@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen