Umstrukturierung: Gesetzgebung
- KAA 9 - Kollektives Arbeitsabkommen Nr. 9 vom 09.03.1972 - über die Regelung der im Nationalen Arbeitsrat abgeschlossenen nationalen Abkommen und kollektiven Arbeitsabkommen betreffend die Betriebsräte, allgemeinverbindlich erklärt durch KE 12.09.1972
- Königlicher Erlass vom 27.11.1973 über die Regelung der den Betriebsräten zu erteilenden wirtschaftlichen und finanziellen Informationen
Zuständige Behörde
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Individuelle Arbeitsbeziehungen
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : rit@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen