Kollektive Entlassung : Gesetzgebung
- Königlicher Erlass vom 24.05.1976 über die kollektive Entlassung (auf Französisch)
- Gesetz vom 13.02.1998 zur Festlegung beschäftigungsfördernder Bestimmungen (auf Französisch)
- Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel 63 und 66, § 2, von Kapitel VII, Kollektive Entlassung, des Gesetzes vom 13.02.1998 zur Festlegung beschäftigungsfördernder Bestimmungen (auf Französisch)
- KAA 24 - Kollektives Arbeitsabkommen vom 02.10.1975 - ber das Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter bei kollektiven Entlassungen (auf Französisch)
- KAA 10 - Kollektives Arbeitsabkommen vom 08.05.1973 - betreffend die kollektive Entlassung (auf Französisch)
Zuständige Behörde
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Arbeitsrecht und juristische Studien
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : dej@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen, Outplacement, Beschäftigungszellen, Outplacement im Rahmen der Beschäftigungszellen, Beschäftigungshilfen