Übergang von Unternehmen : Gesetzgebung
- KAA 32 Bis - Kollektives Arbeitsabkommen vom 07.06.1985 - über die Aufrechterhaltung der Ansprüche von Arbeitnehmern bei Änderung des Arbeitgebers infolge des Übergangs von Unternehmen gemäß Abkommen und über die Regelung der Rechte der Arbeitnehmer, die bei einer Übernahme von Aktiva nach Konkurs übernommen werden
- KAA 102 - Kollektives Arbeitsabkommen Nr. 102 vom 5. Oktober 2011 über die Beibehaltung der Arbeitnehmerrechte bei Arbeitgeberwechsel infolge einer gerichtlich angeordneten Neuorganisierung durch Übertragung unter Gerichtsbeschluss.
- Gesetz vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen (auf französisch).
Zuständige Behörde
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Individuelle Arbeitsbeziehungen
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : rit@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Arbeitsverträge, Organisation der Arbeit und Arbeitszeit, Information und Konsultation der Arbeitnehmer, Übergang von Unternehmen