Ermäßigungskarte Umstrukturierungen
Die Beschäftigungszelle übermittelt dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) die Identitätsdaten der Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Umstrukturierung entlassen wurden und die bei der besagten Beschäftigungszelle eingetragen sind.
Nach Erhalt dieser Daten und der Entscheidung über das Datum des Endes der Umstrukturierungsperiode durch den Minister der Beschäftigung überreicht das LfA den betroffenen Arbeitnehmern spontan eine „Umstrukturierungskarte“.
Diese Karte gilt ab dem Datum der Ankündigung der kollektiven Entlassung bis einschließlich zwölf Monate nach der Eintragung bei der Beschäftigungszelle.
Die Ermäßigungskarte ermöglicht dem Arbeitnehmer die Ermäßigung der persönlichen Beiträge bei Wiederaufnahme der Arbeit. Sie ermöglicht dem in der Umstrukturierung befindlichen Arbeitgeber ebenfalls den Erhalt einer teilweisen Rückzahlung der Outplacementkosten.
Zuständige Behörden
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Generaldirektion Arbeitsrecht und juristische Studien
Telefon : 02 233 41 11
E-Mail : dej@emploi.belgique.be
Fähigkeiten : Beschäftigungzelle, Outplacement im Rahmen der Beschäftigungzelle, paritätische Ausbildungsausschüsse, Beschäftigungshilfe.