Erstattung der Wiederbeschäftigungsentschädigung

Das LfA zahlt dem Arbeitgeber in Umstrukturierung bei kollektiven Entlassungen, die vor dem 1. Januar 2023 angekündigt werden, unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Wiederbeschäftigungsentschädigung zurück. Auf der Website des LfA wird das gesamte Verfahren erklärt.

Zuständige Behörde

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

E-Mail : reglement@onem.be
Fähigkeiten : Remboursement d’indemnité de restructuration